(English translation to come)
(First Version of the article by Bernhard Kleine that appeard in the “Badische Zeitung”
on February 17, 2016)
Helferkreis workshop legislation of Asylum
Fortbildungsveranstaltung im Pfarrhaus in Neustadt am 12./13. Februar 2016
Die wichtigsten Regeln des Asylrechts, die Verfahren, wie Flüchtlinge in Deutschland ihren Asylantrag stellen können, die grundlegenden Auswirkungen des Dublin-Verfahrens und die Vorschriften, die Flüchtlingen erlauben oder verwehren, in Deutschland Arbeit aufzunehmen, waren die Themen einer Fortbildungsveranstaltung, die das Diakonische Werk für die Ehrenamtlichen in Helferkreisen und künftigen Helferkreisen am letzten Freitagnachmittag und Samstag durchgeführt hat. Julian Staiger und Laura Gudd vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg waren die Referenten, die die trockene Materie den etwa 20 Teilnehmern von Helferkreisen in Titisee-Neustadt, Breitnau und St. Märgen, aus Lenzkirch und aus weiteren Gemeinden im Hochschwarzwald ansprechend und lebhaft nahebrachten. Dazu waren einige Mitarbeiten der Gemeinde Titisee-Neustadt anwesend.
Ein übergreifendes Thema dieser beiden Tage waren Fristen: Fristen bei der Antragstellung, Fristen, die das Asylverfahren bestimmen, und Fristen, innerhalb derer der Asylsuchende auf die amtlichen gelben Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) reagieren muss. Hier wurde es ganz konkret. Es sei nicht die Aufgabe von ehrenamtlichen Helfern, die Asylanten zu kontrollieren, dass sie schnell genug auf solche Schreiben reagieren. Aber wenn die Postzustellung so geregelt sei, dass der Flüchtling nur einmal in der Woche über seinen Sozialarbeiter an die Post gelangen könnte, sei das System falsch. Es muss sichergestellt sein, und das gelte für bestehende und zukünftige Flüchtlings-Unterkünfte, dass die Post zeitnah zugestellt werde. Die Nachfrage ergab, dass das in Titisee-Neustadt ausreichend sichergestellt sei. Für Lenzkirch und den Pfauen ist das etwas, worauf der künftige Helferkreis achten muss. Ein weiteres Problem sei die Kommunikation mit den Flüchtlingen: Eine Teilnehmerin bemängelte, dass sie mit den Flüchtlingen, die sie betreue, zu selten kurzfristig kommunizieren könne. Die Asylsuchenden würden zwar Handys benutzen, meistens aber mit Chipkarten, mit denen in dem gleichen internationalen Netz ganz preiswert und häufig umsonst telefoniert werden könne, die aber nur einen sehr teuren Zugang zum deutschen Netz hätten. Die Chipkarte für das deutsche Netz gäbe es zwar auch, aber sie sei meistens nicht eingesteckt. Hierzu sagte der Referent Herr Staiger, dass es nicht Aufgabe der Helfer sei, die Asylsuchenden von ihren Pflichten zu entbinden. Sie müssten selbst entscheiden, wie häufig sie erreichbar seien.
Auf die Frage, was gut in den bestehenden Helferkreisen funktioniere, kam die Offenheit der Asylbewerber für Freizeitangebote aller Art zur Sprache. Das könne gar nicht genug herausgestellt werden. Auch die gute Vernetzung von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen auf der anderen Seite wurde herausgestellt. Auf die zweite Frage, was nicht so gut funktioniere, wurden einmal Probleme des Verkehrs im Hochschwarzwald erwähnt. Was in Städten sehr einfach, Einkaufen zum Beispiel und ein Ämter-Besuch, werde in Hochschwarzwald nicht unmöglich, aber die Fahrt zur Ausländerbehörde nach Freiburg von St. Märgen aus brauche wenigstens 2 ½ Stunden pro Weg. Der Weg zum Termin in Karlsruhe bei der BAMF-Außenstelle zur Anhörung gehe nicht ohne Übernachtung. Auch sei die Regiokarte für Asylsuchende ziemlich teuer. Es wurde bemerkt, dass in Freiburg Flüchtlinge freien Transport im Öffentlichen Nahverkehr genießen. Das schränkte der Referent ein: Nur Flüchtlinge in Erstaufnahme kämen in diesen Genuss und solche gäbe es im Hochschwarzwald ja nicht. Ob ein Sozialticket, das nicht nur Flüchtlingen einen freien Zugang zum ÖPNV ermögliche, sondern auch bedürftigen deutschen Nichtflüchtlingen, durchzusetzen sei, sei fraglich.
Nicht so gut sei auch die Blindheit im gleichen Landratsamt: Die Ausländerbehörde und das Sozialamt würden überhaupt nicht miteinander kommunizieren. Eine schwangere Asylantin habe einen Termin bei der Ausländerbehörde wahrnehmen müssen. Tags darauf habe sie beim Sozialamt einen Krankenschein benötigt. Dazu seien zwei Fahrten zum Landratsamt nötig gewesen. Herr Staiger sagte aus eigener Erfahrung, zwar seien Ausländerbehörde und Sozialamt unter dem Dach der Landratsamtes zusammengefasst, aber die beiden Ämter unterlägen unterschiedlichen Weisungen, und die Kommunikation zwischen den beiden Ämtern sei überhaupt nicht sichergestellt. (Ob eine allgemeine Ämterkommunikation vom dann gläsernen Bürger gewünscht wird?) Die Probleme, die sich aus einer Ablehnung oder ein Abschiebung ergeben, wurden auch angesprochen, aber zum Nutzen des Flüchtlings wurde an kompetente Rechtsanwälte verwiesen.
Ein wichtiger Bereich war auch die Information im Internet, über den Flüchtlingsrat, die Seiten des Bundesamtes, Aktion Bleiberecht, Asyl.net bis hin zu den zahlreichen Angeboten, die beispielsweise deutsche Fernsehsender für Asylsuchende anbieten. Für Mitglieder bestehender Helferkreise war es eine Veranstaltung, bei der auf erstaunlich lebhafte Weise Kenntnisse vertieft wurden, für Mitglieder in zukünftigen Helferkreise wie dem in Lenzkirch war es umfangreiche Einführung in die Schwierigkeiten, die mit dem Engagement verbunden sein werden. Das Lob an die Referenten von einem Teilnehmer wurde mit grossem Beifall aufgenommen.